Rechtsprechung
BVerwG, 12.10.1961 - VIII C 353.59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 07.12.1961 - VIII C 97.60
Rechtsmittel
Prozessuale Wiedereinsetzungsvorschriften gelten allgemein und gleich für alle Prozeßbeteiligten, unabhängig von der Art des geltend gemachten Anspruchs; auch in Verfahren, die Wiedergutmachungsansprüche betreffen, ist keine besonders großzügige Anwendung solcher Vorschriften gerechtfertigt (Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 353.59 -). - BVerwG, 29.02.1968 - II C 16.64
Versagung des Armenrechts - Ablehnung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den …
Der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat zu dieser Rechtsfrage zwar schon die Auffassung zum Ausdruck gebracht, daß das Vorbringen tatsächlichen Inhalts zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrages einer tatsächlichen Feststellung im Sinne des § 137 Abs. 2 VwGO gleichstehe, soweit das Gericht der letzten Tatsacheninstanz diese tatsächlichen Angaben als glaubhaft angesehen hat(Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 353.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 137 VwGO Nr. 13]); eine Bindung durch § 137 Abs. 2 VwGO scheint in Fällen der vorliegenden Art auch der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bejahen zu wollen(Beschluß vom 24. August 1965 - BVerwG VI B 2.65 -). - BVerwG, 19.06.1969 - VIII B 12.69
Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verschulden …
Zutreffend hat sich das Berufungsgericht ferner im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 353.59 -, Buchholz BVerwG 310, § 137 Nr. 13 = NJW/RzW 1962, 239) auf den Standpunkt gestellt, daß sich in Wiedergutmachungssachen die Frage, ob ein Prozeßhandlung schuldlos versäumt worden ist, nach den allgemeiner Grundsätzen des Prozeßrechts richtet. - BVerwG, 16.05.1962 - VIII B 174.61
Rechtsmittel
Die Ansicht des Berufungsgerichts, die Klägerin treffe an der Fristversäumnis ein Verschulden, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 353.59 -, NJW/RzW 1962 S. 239, undvom 7. Dezember 1961 - BVerwG VIII C 97.60 -, a.a.O.).